FAQ

Ihre Fragen. Klare Antworten.

Die wichtigsten Antworten rund um Unfall, Gutachten und Kosten – verständlich erklärt. Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns.

Allgemein

Gutachten & Kosten

01Wer zahlt den Gutachter bei einem unverschuldeten Unfall?

Wenn Sie den Unfall nicht verursacht haben, übernimmt in der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die Kosten eines erforderlichen unabhängigen Gutachtens. Die tatsächliche Kostenübernahme hängt unter anderem von der Haftungslage und dem Schadenumfang ab; bei Teilschuld wird meist anteilig erstattet.

02Kann ich nach einem Unfall meinen Gutachter selbst wählen?

Als Geschädigter eines Haftpflichtschadens dürfen Sie grundsätzlich einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen – auch wenn die gegnerische Versicherung einen eigenen Gutachter anbietet. Bei einem Kaskoschaden können die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags maßgeblich sein.

03Was kostet ein Kfz-Gutachten?

Das hängt von der Art des Gutachtens und dem Umfang der Begutachtung ab. Wir klären Auftrag und voraussichtliche Kosten vorab mit Ihnen. Bei einem unverschuldeten Unfall gehören erforderliche Sachverständigenkosten in der Regel zum Schadenersatz.

04Welche Unterlagen werden für die Begutachtung benötigt?

Hilfreich sind die Zulassungsbescheinigung Teil I, Ihre Kontaktdaten und – falls vorhanden – Angaben zum Unfall, Fotos sowie Informationen zur gegnerischen Versicherung. Wartungsnachweise und Belege zu Sonderausstattung oder früheren Reparaturen ergänzen die Bewertung.

05Wo ist das Gutachterbüro tätig?

Das KFZ-Gutachterbüro Markus Kleeberg ist in allen 12 Berliner Bezirken und in ganz Brandenburg tätig. Das Büro liegt in der Bergstraße 67 in Berlin-Steglitz, ein weiterer Standort in der Argentinischen Allee 49 in Zehlendorf; außerdem sind wir in Spandau und Friedenau vor Ort. Die Besichtigung findet nach Vereinbarung dort statt, wo Ihr Fahrzeug steht.

06Wie erreiche ich das Gutachterbüro am schnellsten?

Am schnellsten per WhatsApp oder telefonisch unter 0174 444 1111. Schicken Sie gern direkt ein paar Fotos des Schadens mit – dann können wir Ihre Situation sofort einordnen.

Ratgeber

Kfz-Gutachter in allen Bezirken

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01Kommen Sie auch in meinen Bezirk?

Ja. Wir sind in allen 12 Berliner Bezirken tätig, von Spandau bis Marzahn-Hellersdorf und von Reinickendorf bis Treptow-Köpenick. Die Besichtigung findet dort statt, wo Ihr Fahrzeug steht.

02Wie schnell bekomme ich einen Termin?

Oft ist ein Termin innerhalb von 2 Stunden möglich. Telefon und WhatsApp sind rund um die Uhr erreichbar; das Gutachten liegt in der Regel nach 24–48 Stunden vor.

03Wo sind Ihre Standorte in Berlin?

Das Büro liegt in der Bergstraße 67 in Berlin-Steglitz, ein weiterer Standort in der Argentinischen Allee 49 in Zehlendorf. Außerdem sind wir in Spandau und Friedenau vor Ort.

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Kfz-Gutachter Steglitz

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01Wo ist Ihr Büro in Steglitz?

In der Bergstraße 67, 12169 Berlin-Steglitz. Telefon und WhatsApp erreichen Sie rund um die Uhr unter 0174 444 1111.

02Kommen Sie auch nach Lichterfelde oder Lankwitz?

Ja. Lichterfelde und Lankwitz liegen direkt neben unserem Büro. Wir besichtigen Ihr Fahrzeug dort, wo es steht.

03Wie schnell bekomme ich in Steglitz einen Termin?

Oft innerhalb von 2 Stunden. Schicken Sie uns am besten gleich ein paar Fotos per WhatsApp, dann können wir den Schaden vorab einordnen.

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Kfz-Gutachter Zehlendorf

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01Wo ist Ihr Standort in Zehlendorf?

In der Argentinischen Allee 49, 14163 Berlin-Zehlendorf. Den Termin stimmen wir vorher per Telefon oder WhatsApp unter 0174 444 1111 ab.

02Kommen Sie auch nach Kleinmachnow oder Potsdam?

Ja. Von Zehlendorf aus sind Kleinmachnow, Teltow, Stahnsdorf und Potsdam schnell erreichbar. Wir besichtigen Ihr Fahrzeug vor Ort.

03Sind Sie in Zehlendorf auch am Wochenende erreichbar?

Ja. Telefon und WhatsApp sind rund um die Uhr erreichbar, auch am Wochenende. Einen Termin bekommen Sie oft innerhalb von 2 Stunden.

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Unfallgutachten Berlin

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01Muss ich mein Fahrzeug zum Büro bringen?

Nein. Die Besichtigung findet nach Vereinbarung in der Regel dort statt, wo Ihr Fahrzeug steht – in Berlin und Brandenburg.

02Wie schnell bekomme ich ein Unfallgutachten?

Den Besichtigungstermin stimmen wir kurzfristig mit Ihnen ab. Wie lange die Ausarbeitung dauert, hängt vom Schadenumfang ab – bei der Besichtigung sagen wir Ihnen, womit Sie rechnen können.

03Darf ich trotz Angebot der Versicherung meinen eigenen Gutachter beauftragen?

Bei einem unverschuldeten Unfall ja. Als Geschädigter dürfen Sie grundsätzlich einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen.

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Haftpflichtschaden

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01Was ist der Unterschied zwischen Haftpflicht- und Kaskoschaden?

Beim Haftpflichtschaden zahlt die Versicherung des Unfallverursachers. Beim Kaskoschaden reguliert Ihre eigene Versicherung nach Ihrem Vertrag – dort kann der Versicherer den Gutachter häufig selbst bestimmen.

02Wann sollte ich den Gutachter beauftragen?

Möglichst bald nach dem Unfall und vor der Reparatur, damit alle Schäden vollständig dokumentiert werden können.

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Kfz-Gutachter Brandenburg

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01Wie vereinbare ich einen Termin in Brandenburg?

Schreiben Sie uns per WhatsApp oder rufen Sie an. Nennen Sie kurz Ort, Fahrzeug und Schaden – dann stimmen wir einen passenden Termin mit Ihnen ab.

Ratgeber

Unfall – nicht schuld?

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01Muss ich nach jedem Unfall die Polizei rufen?

Nicht bei jedem Blechschaden. Bei Verletzten, unklarem Hergang, Fahrerflucht oder fehlenden Angaben des Unfallgegners sollten Sie die Polizei aber verständigen.

02Darf ich mein Auto sofort reparieren lassen?

Besser erst nach der Begutachtung. Ist das Fahrzeug bereits repariert, lässt sich der Schaden später nur schwer nachweisen.

Ratgeber

Wer zahlt den Gutachter?

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01Ist die Erstberatung kostenlos?

Ja. Ein erstes Gespräch per Telefon oder WhatsApp, in dem wir Ihre Situation einordnen, ist kostenlos und unverbindlich.

02Was kostet ein Gutachten, wenn ich selbst zahlen muss?

Das hängt von Art und Umfang des Gutachtens ab. Wir nennen Ihnen die voraussichtlichen Kosten vor der Beauftragung.

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Fahrzeugbewertung

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01Ist ein Wertgutachten dasselbe wie das Gutachten für ein H-Kennzeichen?

Nein. Ein Wertgutachten ermittelt den Wert. Die Begutachtung für ein H-Kennzeichen nach § 23 StVZO ist eine eigene Prüfung.

02Welche Unterlagen brauche ich für die Bewertung?

Hilfreich sind die Zulassungsbescheinigung Teil I, das Serviceheft sowie Rechnungen zu Reparaturen und Sonderausstattung.

Berlin & Brandenburg

Unfall gehabt? Wir sind für Sie da.

Schreiben Sie uns per WhatsApp – gern mit ein paar Fotos – oder rufen Sie direkt an: 0174 444 1111.

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