Direkt an der Unfallstelle
- Warnblinker einschalten, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen
- Bei Verletzten: Erste Hilfe leisten und den Notruf 112 wählen
- Polizei verständigen, wenn es Verletzte gibt, der Hergang strittig ist oder der Unfallgegner keine Angaben macht
- Name, Anschrift, Kennzeichen und Versicherung des Unfallgegners notieren
- Zeugen um ihre Kontaktdaten bitten
- Fotos von Unfallstelle, Fahrzeugpositionen und Schäden machen
- Kein Schuldanerkenntnis unterschreiben
In den Tagen danach
- Den Unfall auch der eigenen Versicherung melden – das ist in der Regel vertraglich vorgesehen
- Einen unabhängigen Kfz-Gutachter beauftragen, bevor repariert wird
- Bei Bedarf einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten
- Belege sammeln: Abschleppkosten, Mietwagen, Arztberichte
Ihre möglichen Ansprüche
Welche Positionen Ihnen zustehen, hängt vom Einzelfall ab. Typisch sind:
- Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungsaufwand
- Kosten des erforderlichen Gutachtens
- Merkantile Wertminderung
- Nutzungsausfall oder Mietwagen
- Abschleppkosten und eine Unkostenpauschale
Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen hilft Ihnen ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.