Unverschuldeter Unfall

Nicht schuld? Das ist jetzt zu tun.

Ein Unfall ist aufregend genug. Diese Checkliste hilft Ihnen, an der Unfallstelle und in den Tagen danach die richtigen Schritte zu gehen.

Kurz beantwortet

Nach einem unverschuldeten Unfall: Unfallstelle sichern, bei Verletzten den Notruf 112 wählen, Daten und Versicherung des Unfallgegners notieren, Fotos machen und kein Schuldanerkenntnis unterschreiben. Danach dürfen Sie einen unabhängigen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl beauftragen – die gegnerische Haftpflichtversicherung trägt die erforderlichen Kosten in der Regel.

Direkt an der Unfallstelle

  • Warnblinker einschalten, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen
  • Bei Verletzten: Erste Hilfe leisten und den Notruf 112 wählen
  • Polizei verständigen, wenn es Verletzte gibt, der Hergang strittig ist oder der Unfallgegner keine Angaben macht
  • Name, Anschrift, Kennzeichen und Versicherung des Unfallgegners notieren
  • Zeugen um ihre Kontaktdaten bitten
  • Fotos von Unfallstelle, Fahrzeugpositionen und Schäden machen
  • Kein Schuldanerkenntnis unterschreiben

In den Tagen danach

  • Den Unfall auch der eigenen Versicherung melden – das ist in der Regel vertraglich vorgesehen
  • Einen unabhängigen Kfz-Gutachter beauftragen, bevor repariert wird
  • Bei Bedarf einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten
  • Belege sammeln: Abschleppkosten, Mietwagen, Arztberichte

Ihre möglichen Ansprüche

Welche Positionen Ihnen zustehen, hängt vom Einzelfall ab. Typisch sind:

  • Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungsaufwand
  • Kosten des erforderlichen Gutachtens
  • Merkantile Wertminderung
  • Nutzungsausfall oder Mietwagen
  • Abschleppkosten und eine Unkostenpauschale

Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen hilft Ihnen ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Gut zu wissen

Häufige Fragen

01Muss ich nach jedem Unfall die Polizei rufen?

Nicht bei jedem Blechschaden. Bei Verletzten, unklarem Hergang, Fahrerflucht oder fehlenden Angaben des Unfallgegners sollten Sie die Polizei aber verständigen.

02Darf ich mein Auto sofort reparieren lassen?

Besser erst nach der Begutachtung. Ist das Fahrzeug bereits repariert, lässt sich der Schaden später nur schwer nachweisen.

Berlin & Brandenburg

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