01Schwerpunkt
Haftpflichtschadengutachten
Wenn ein anderer schuld war.
Bei einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie grundsätzlich selbst einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen. Wir dokumentieren Reparaturkosten, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Nutzungsausfall, damit nichts übersehen wird. Die erforderlichen Gutachterkosten trägt in der Regel die Versicherung des Unfallverursachers.



