Warum ein eigener, unabhängiger Gutachter?
Die Versicherung des Unfallverursachers hat ein wirtschaftliches Interesse an einer möglichst niedrigen Regulierung. Ein von Ihnen beauftragter Sachverständiger dokumentiert den Schaden vollständig und neutral – auch Positionen, die leicht unter den Tisch fallen.
- Reparaturkosten nach fachgerechtem Reparaturweg
- Merkantile Wertminderung
- Nutzungsausfall oder Mietwagendauer
- Wiederbeschaffungswert und Restwert
Angebote der gegnerischen Versicherung
Häufig meldet sich die Versicherung des Unfallgegners und bietet einen eigenen Gutachter oder eine Partnerwerkstatt an. Sie sind nicht verpflichtet, dieses Angebot anzunehmen. Entscheidend ist, dass Ihr Schaden vollständig und nachvollziehbar dokumentiert wird.
Wenn die Schuldfrage nicht eindeutig ist
Bei einer Teilschuld werden die Kosten in der Regel entsprechend der Haftungsquote erstattet. Ist die Haftung streitig, kann eine frühe anwaltliche Beratung sinnvoll sein. Unser Rechtspartner, Fachanwalt für Verkehrsrecht Matthias Matuschewski, steht Ihnen dafür zur Seite – die Beauftragung erfolgt direkt bei der Kanzlei.
Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen hilft Ihnen ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.