Haftpflichtschaden Gutachter

Haftpflichtschaden­gutachten.

Ein anderer hat den Unfall verursacht? Dann sorgt ein unabhängiges Gutachten dafür, dass Ihr Schaden vollständig dokumentiert und gegenüber der gegnerischen Versicherung nachvollziehbar belegt ist.

Kurz beantwortet

Ein Haftpflichtschaden liegt vor, wenn ein anderer Ihren Unfall verursacht hat und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihren Schaden einstehen muss. Als Geschädigter dürfen Sie grundsätzlich einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Die Kosten eines erforderlichen Gutachtens gehören in der Regel zum Schaden, den die gegnerische Versicherung ersetzt.

Warum ein eigener, unabhängiger Gutachter?

Die Versicherung des Unfallverursachers hat ein wirtschaftliches Interesse an einer möglichst niedrigen Regulierung. Ein von Ihnen beauftragter Sachverständiger dokumentiert den Schaden vollständig und neutral – auch Positionen, die leicht unter den Tisch fallen.

  • Reparaturkosten nach fachgerechtem Reparaturweg
  • Merkantile Wertminderung
  • Nutzungsausfall oder Mietwagendauer
  • Wiederbeschaffungswert und Restwert

Angebote der gegnerischen Versicherung

Häufig meldet sich die Versicherung des Unfallgegners und bietet einen eigenen Gutachter oder eine Partnerwerkstatt an. Sie sind nicht verpflichtet, dieses Angebot anzunehmen. Entscheidend ist, dass Ihr Schaden vollständig und nachvollziehbar dokumentiert wird.

Wenn die Schuldfrage nicht eindeutig ist

Bei einer Teilschuld werden die Kosten in der Regel entsprechend der Haftungsquote erstattet. Ist die Haftung streitig, kann eine frühe anwaltliche Beratung sinnvoll sein. Unser Rechtspartner, Fachanwalt für Verkehrsrecht Matthias Matuschewski, steht Ihnen dafür zur Seite – die Beauftragung erfolgt direkt bei der Kanzlei.

Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen hilft Ihnen ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Gut zu wissen

Häufige Fragen

01Was ist der Unterschied zwischen Haftpflicht- und Kaskoschaden?

Beim Haftpflichtschaden zahlt die Versicherung des Unfallverursachers. Beim Kaskoschaden reguliert Ihre eigene Versicherung nach Ihrem Vertrag – dort kann der Versicherer den Gutachter häufig selbst bestimmen.

02Wann sollte ich den Gutachter beauftragen?

Möglichst bald nach dem Unfall und vor der Reparatur, damit alle Schäden vollständig dokumentiert werden können.

Berlin & Brandenburg

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